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Wartung
Die Aufzugsverordnung verlangt, dass der Betreiber einer Aufzugsanlage, in der Personen befördert werden dürfen, mindestens einen Aufzugswärter zu bestellen hat, der jederzeit leicht zu erreichen ist, solange die Anlage zur
Benutzung bereitsteht.
 

Durch den Einsatz unseres Fernleitsystems und Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale kann diese
Verpflichtung der Aufzugsverordnung auf uns übertragen werden. Darüber hinaus werden Störungen umgehend an unsere Zentrale weitergeleitet und sofort bearbeitet.

 
Das Notruf- und Fernleitsystem überwacht die Funktion der Aufzugskomponenten rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche - für einen dauerhaft zuverlässigen Betrieb Ihrer Aufzugsanlage.

 

Fordern Sie hier unsere aktuellen Informationen zum Thema Aufzugsnotruf an.

 

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